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Förderung & Finanzierung

Das Jahr 2024 bringt mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland eine tiefgreifende Wende, was Heiztechnik und die Energieeffizienz von Gebäuden angeht. Besser bekannt auch als Heizungsgesetz stellt es die Weichen für eine nachhaltigere und klimafreundlichere Zukunft, indem es striktere Vorschriften und höhere Standards für Heizsysteme und energetische Sanierungen einführt.

Ziel ist es, den CO2-Ausstoß erheblich zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor signifikant zu steigern. Für Hausbesitzer, Vermieter und Bauherren bedeutet dies weitreichende Veränderungen und Herausforderungen, aber auch große Chancen zur Modernisierung und Energieeinsparung. Um Ihnen Chancen und Pflichten ab 2024 aufzuzeigen, haben wir folgend die wichtigsten Themen rund um das GEG 2024 zusammengefasst. 

GEG Beratungspflicht
2024 GEG Beratungspflicht

GEG Beratungspflicht: Alles auf einen Blick und Formular zum Download Seit Beginn des Jahres 2024 gilt das neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz. Hier finden Sie eine Übersicht, welche neuen Rechte und Pflichten das neue GEG für Immobilieneigentümer bereithält. Eine wesentliche Änderung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor dem Einbau einer neuen Heizung. Wie dieses aussieht, die GEG-Pflichtinformation als Download und das Wichtigste im Überblick. Im Rahmen der Beratungspflicht erhalten Eigentümer ein Beratungsprotokoll, das Sie hier downloaden können: Wer darf das Gespräch durchführen? Das Gespräch findet zwischen dem Eigentümer der Immobilie und einer fachkundigen Person statt. Wer dazu zählt, regeln die beiden Paragraph 60b und 88 Absatz 1 des GEG. Als fachkundige Personen gelten demnach Installateure, Heizungsbauer, Schornsteinfeger und Energieberater.  Für wen gilt die Beratungspflicht? Das Beratungsgespräch ist für alle Eigentümer Pflicht, die nach dem 01.01.2024 eine neue Heizung einbauen lassen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird. Darunter fallen beispielsweise Ölheizungen, Gasthermen und Pelletheizungen. Wärmepumpen hingegen sind ausgenommen.  Was ist das Ziel des Gesprächs? Ziel des Beratungsgesprächs ist es, Eigentümer über mögliche Risiken einer neuen Heizung mit festen, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen hinzuweisen. Diese bestehen beispielsweise in der Abhängigkeit von Energielieferanten. Hinzu kommen Kostenrisiken durch die CO2-Steuer. 

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Wärmepumpen-Förderung
Wärmepumpe Förderung

Wärmepumpe Förderung 2024: Zwischen 30 und 70 Prozent Zuschüsse Nach langen politischen Diskussionen ist es nun so weit: Am 01.01.2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetzt, auch als Heizungsgesetz bezeichnet, in Kraft. Im Zuge dessen hat die Ampelkoalition rund um Klimaschutz-Minister Robert Habeck auch die Förderungen für Wärmepumpen angepasst. Grundlage hierfür bildet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit welchen Zuschüssen Eigentümer für den Einbau einer Wärmepumpe rechnen können und Voraussetzungen. Wärmepumpen-Förderung durch die BEG Zusammen mit dem neuen Heizungsgesetz gilt ab 2024 auch eine Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ziel ist es, die Förderung von klimafreundlichen Heizungsarten wie Wärmepumpen zu vereinfachen. Gab es zuvor verschiedene Programme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sorgt das neue BEG für eine Vereinheitlichung der Heizungsförderung. Demnach fördert der Staat alle klimafreundlichen Heizungen im gleichen Maße. Wie genau das aussieht, erfahren Eigentümer im Folgenden. Welche Voraussetzungen gelten für Zuschüsse ab 2024? Ab 2024 sind alle Heizungen förderfähig, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen neben Wärmepumpen auch Biomasseheizungen, Gasheizungen mit Bio-Erdgas oder Hybridheizungen. Hier macht der Staat auch keinen Unterschied dabei, um welche Art von Wärmepumpe es sich handelt. Sowohl für Luftwärmepumpen als auch

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Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG 2024 auf einen Blick
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Förderungen ab 2024 im Überblick Das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition sorgte zuletzt für hitzige Debatten. Nicht zuletzt deshalb, da Sanierungsmaßnahmen immer auch mit erheblichen Kosten für Immobilieneigentümer einhergehen. Um diese zu entlasten, hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ins Leben gerufen. Was diese beinhaltet und von welchen neuen Förderungen Eigentümer ab 2024 profitieren. Update: Ab dem 27.08.2024 werden zwei neue Förderprogramme an den Start gebracht: Der Zuschuss 522 und der Zuschuss 459. Während bisher nur Immobilieneigentümer einen Förderantrag stellen konnten, ermöglicht der Zuschuss 522 auch die Antragstellung für Contractoren und andere Arten von Investoren. Dabei ist ein Zuschuss von bis zu 35% der förderfähigen Kosten möglich. Der Zuschuss 522 ermöglicht die Antragstellung für Nichtwohngebäude durch Unternehmen und Stellvertreter. Auch hier beträgt die Förderung bis zu 35% der förderfähigen Kosten für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.  Das gilt ab 2024 Das neue Gebäudeenergiegesetzt (GEG 2024), landläufig auch als Heizungesetz bezeichnet, ist nun beschlossene Sache. Nach langen Diskussionen in Bevölkerung und Bundestag ist es ab 01.01.2024 in Kraft getreten. Eine Übersicht, welche konkreten Handlungsmaßnahmen sich für Immobilieneigentümer daraus ergeben, fasst unser Beitrag zum Gebäudeenergiegesetz 2024 zusammen.  Eng verbunden mit den Beschlüssen des GEG ist die

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Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG): Was Eigentümer ab sofort wissen müssen Pünktlich zum 01.01.2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Zuletzt erhitzte die Heizung dabei nicht nur die eigenen vier Wände, sondern auch die Gemüter in Bundestag und Bevölkerung. Was bleibt, sind eine Menge Fragezeichen, Halbwahrheiten und Mythen. Grund genug, um einmal aufzuräumen: Was das GEG für Immobilieneigentümer wirklich bedeutet, welche Pflichten damit einhergehen und von welchen Fördermitteln Eigentümer profitieren. Landläufig auch als Heizungsgesetz bezeichnet, ist vom Gebäudeenergiegesetz in seiner ursprünglichen Fassung nicht mehr viel übrig. Seit die Ampel-Koalition die Novelle Ende 2021 auf den Weg gebracht hat, ist sie von 77 auf nun mehr als 150 Seiten angewachsen. Durch die vielen Anpassungen, Verweise und Ergänzungen fällt es selbst erfahrenen Juristen nicht leicht, hier den Überblick zu behalten. Zugespitzte Schlagzeilen über eine vermeintliche Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen haben die Unsicherheit unter Immobilieneigentümern und Mietern weiter verstärkt. Die folgenden Abschnitte sollen eine sachlich neutrale Übersicht geben und schaffen Klarheit, welche konkreten Handlungsmaßnahmen sich aus der Endfassung des GEG ergeben. Infografik: GEG 2024 auf einen Blick Wem das ganze zu viel Text ist, dem bietet die folgende Infografik eine Zusammenfassung: Treibhausgasneutralität bis 2045 Übergeordnetes Ziel des GEG ist die CO2-Neutralität

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Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten, die umfangreiche Änderungen für Immobilieneigentümer mit sich bringt. Hauptziel ist die Treibhausgasneutralität bis 2045. Neu installierte Heizungen müssen ab sofort 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken, allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen und Übergangsregelungen.

Bestandsschutz und Austauschpflicht

Bestehende Heizungen können bis 2045 weiter betrieben werden. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen nur ausgetauscht werden, wenn es sich um besonders klimaschädliche Ölkonstantkessel handelt. Bei irreparablen Defekten gibt es eine Entscheidungsfrist von mindestens fünf Jahren, die bei einer kommunalen Fernwärmeplanung auf zehn Jahre verlängert werden kann. Vor jedem Heizungstausch ist eine Beratung durch einen Experten verpflichtend.

Neubaugebiete und Wärmeplanung

In Neubaugebieten gilt ab 2024 generell die 65-Prozent-EE-Pflicht. Welche Heizungen zulässig sind, hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab, die spätestens bis Mitte 2028 vorgelegt werden muss. Je nach Plan sind Wasserstoff-Netze, Fernwärmenetze oder andere Lösungen möglich.

WEG Wärmeplanung

Förderungen durch die BEG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet eine Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch. Diese kann durch verschiedene Boni wie den Einkommensbonus und den Klima-Geschwindigkeitsbonus auf bis zu 70 Prozent erhöht werden. Die maximale förderfähige Summe für Heizungstausch liegt bei 30.000 Euro.

CO2-Abgaben

Bis 2026 wird der CO2-Preis staatlich festgelegt und steigt kontinuierlich an. Ab 2027 erfolgt der Übergang in den freien Emissionshandel, was zu weiteren Kostensteigerungen führen kann. Dies soll Anreize für den Wechsel zu erneuerbaren Energien bieten.

Sonderregelungen für Mehrfamilienhäuser

Bei irreparablen Defekten einer Heizung in einem Mehrfamilienhaus beginnt die Entscheidungsfrist für das gesamte Gebäude. Die Frist kann verlängert werden, wenn eine Zentralisierung der Heizungsanlage oder eine kommunale Wärmeplanung vorgesehen ist.

Erneuerbare Energien und Heizungstypen

Erlaubt sind Heizungen, die die 65-Prozent-EE-Pflicht erfüllen. Dazu zählen Wärmepumpen, Hybridheizungen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, Stromdirektheizungen und grüne Gasheizungen. Für Heizungen, die ab 2024 eingebaut werden, ist ein schrittweiser Anstieg des EE-Anteils bis 2045 vorgeschrieben.

Mindestanteil grüne Energien GEG

Das neue GEG 2024 bringt zahlreiche Anpassungen und Fördermöglichkeiten, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu erleichtern und die CO2-Bilanz von Gebäuden zu verbessern. Eigentümer sollten sich frühzeitig informieren und Fördermöglichkeiten nutzen, um von den neuen Regelungen zu profitieren.

Jan-Philipp Hotze

Über den Autor

Jan-Philipp Hotze

Als Geschäftsführer von ökoloco ist es Jan-Philipps Ziel, jeden Haushalt nachhaltig zu versorgen und dabei zu helfen, eine kohlenstoffarme Wirtschaft aufzubauen. Als Kaufmann mit einem Bachelor in Betriebswirtschaft und einem Master in Energiewirtschaft ist Jan-Philipp Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Energie Effizienz.
Fragen können Sie gerne an service@oekoloco.de richten.

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